AGB's
§ 1 Geltung der Bedingungen:DW-NET Allround Business Consulting des Walter Demichiel, im folgenden kurz als DW-NET bezeichnet, erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart wurden. Spätestens mit der erstmaligen Nutzung der von DW-NET bereitgestellten Dienste gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
DW-NET ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderung erfolgt durch Veröffentlichung im Internetportal von DW-NET. Widerspricht der Kunde den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach deren Veröffentlichung im Internet, so werden die geänderten oder ergänzenden Bedingungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß durch schriftliche Kündigung, so DW-NET berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
Die Mitarbeiter von DW-NET sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages:Ein Vertrag über die Nutzung der von DW-NET angebotenen Dienste kommt mit der Gegenzeichnung eines an eine Auftragserteilung gebundenen Vertrages oder eines Mietvertrages zustande oder durch schlüssiges Handeln.
Soweit DW-NET sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden von DW-NET kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründetes Vertragsverhältnis.
§ 3 Vertragsgrundlagen:Sofern DW-NET ein individuelles Leistungsangebot abgegeben hat, sind die Angaben des Kunden über sein momentan bestehendes EDV-System, Angaben über beabsichtigte Hardwareerweiterungen und/oder die fachlich funktionalen Aspekte dessen Grundlagen. Der Kunde trägt das Risiko dafür, dass der Vertragsgegenstand seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens DW-NET wirksam.
§ 4 Kündigung:Bei Verträgen ohne Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Monatsende kündbar.
Bei Verträgen mit Mindestmietzeit ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestmietzeit kündbar. Die Kündigung muss DW-NET mindestens einen Monat vor dem Tag erhalten, an dem sie wirksam werden soll. Kündigungen bedürfen der Schriftform und müssen per Einschreiben mit Rückantwort an DW-NET gesandt werden.
DW-NET behält sich eine vorzeitige Kündigung bei grober Vertragsverletzung des Kunden vor.
§ 5: Leistungsumfang:Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von DW-NET und aus den hierauf bezugnehmenden und zusätzlichen Angaben im Vertrag. DW-NET behält sich das Recht vor, die Lieferungen und Leistungen im Rahmen des technischen Fortschritts zu verbessern. DW-NEt ist ferner berechtigt, Leistungen zu verringern, in diesem Fall gelten § 13, Absatz 1 und 2 entsprechend.
Soweit DW-NET kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
Aus kostenlosen Diensten und Leistungen können seitens des Kunden keinerlei Rechte hervorgeleitet werden.
Der Kunde wird von DW-NET angelieferten Waren unverzüglich nach Lieferung auf Transportschäden untersuchen. Die Hardware wird vom Kunden selbst aufgestellt, in Betrieb gesetzt und getestet. Ausgenommen hiervon sind solche Bestandteile, die mit "Aufstellung durch DW-NET" oder einer ihrer Geschäftspartner gekennzeichnet sind. Die Gefahr geht mit Anlieferung auf den Kunden über. Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, Zusatzeinrichtungen bzw. Modell- und Typenänderungen in die dafür vorgesehenen Computer einbauen zu lassen, auch wenn er nicht deren Eigentümer ist. Die vertragsgegenständlichen Programme installiert DW-NET nicht, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart. Die Funktionsfähigkeit bereits beim Kunden installierter Programme mit den neuen, vertragsgegenständlichen Programmen, ist nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich vereinbart. Gegenstand der Leistungspflicht von DW-NET ist - auch wenn die Installation als solche von DW-NET erbracht wird - insbesondere nicht die Anpassung bereits beim Kunden bestehender Programme an die vertragsgegenständliche Software. Dies gilt auch dann, wenn die bereits beim Kunden vorhandenen Programme von DW-NET bezogen worden sind. Weitere begleitende Leistungen von DW-NET, auch die Benutzereinführung und ähnliches, sind nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist. DW-NET ist berechtigt, Handbücher und Bedienerhilfen zum Vertragsgegenstand gegebenenfalls auf Datenträger, zum Beispiel auf CD-ROM, anzuliefern. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird DW-NET im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem NIC.it, DENIC, dem InterNIC oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. DW-NET hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. DW-NET übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain beruhen, stellt der Kunde DW-NET hiermit frei.
§ 6: Pflichten des Kunden:Der Kunde ist verpflichtet, Dienste und Produkte von DW-NET sachgerecht zu nutzen. Er ist besonders verpflichtet,
a)die vereinbarten Entgelte entsprechen der jeweils gültigen allgemeinen Tarifliste oder der individuellen Vereinbarungen im Vertrag und sind zuzüglich der darauf zu berechnenden Mehrwertsteuer zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde DW-NET die Kosten zu erstatten.
b)DW-NET unverzüglich mitzuteilen, wenn bei ihm Voraussetzungen für Tarifermäßigungen entfallen.
c)DW-NET die Installation technischer Einrichtungen zu ermöglichen, soweit das für die Nutzung der DW-NET Dienste und DW-NET Produkte erforderlich ist und Installationen nicht durch den Kunden selbst vorgenommen werden.
d)DW-NET mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Nutzung der DW-NET Produkte verwendet wird.
e)dafür zu sorgen, dass die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden.
f)die von DW-NET gemieteten Datenkapazitäten und die Zugriffsmöglichkeiten auf DW-NET Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen und Veröffentlichungen zu unterlassen. Dazu gehört auch die vom Kunden zu treffende Vorsorge, dass durch Nutzung der von DW-NET bereitgestellten Dienste keine Verstöße gegen Schutzgesetze zugunsten Dritter sowie straf- und ordnungsrechtliche Bestimmungen erfolgen.
g)die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für Veröffentlichungen im Netz oder die Teilnahme an DW-NET-Diensten von erforderlich sein sollten.
h)den anerkannten Grundsätzen der Datensicherung Rechnung zu tragen, insbesondere Passwörter und Zugriffsberechtigungen geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls auch nur die bloße Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben
i)DW-NET erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich mitzuteilen (Störungsmeldung)
j)im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen.
k)nach Angabe einer Störmeldung DW-NET durch die Überprüfung und Wiederherstellung ihrer Einrichtung(en) entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag, oder diese Störung durch den Kunden verursacht wurde.
l)DW-NET innerhalb eines Monats mitzuteilen:
a.jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden
b.bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen
c.jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen von DW-NET geführt wird
Verstößt der Kunden gegen die in Punkt b), e) und f) genannten Pflichten, ist DW-NET sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme nach Punkt a) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis zu kündigen. Es ist ausdrücklich untersagt von DW-NET Servern in irgendeiner Weise sogenannte 'Massen-E-Mails', 'Spam E-Mails', etc. zu versenden. DW-NET ist in einen solchen Fall berechtigt den Account sofort zu sperren.
§ 7: Preise:DW-NET ist berechtigt, die Preise jederzeit nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 4 Wochen zu erhöhen. Die Preise sind Festpreise. Falls nicht divers angeführt, gelten alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mwst.
§ 8: Haftungsbeschränkungen:Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber DW-NET wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für wettbewerbrechtliche Verstöße des Kunden haftet DW-NET ebenfalls nicht. DW-NET haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Autor/Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt. DW-NET haftet nicht für Schaden, die durch Angriffe Dritter entstehen können, wenn diese Angriffe unter Ausnützung von Sicherheitslücken und/oder Softwarefehlern im Betriebssystem oder der verwendeten Programme möglich waren.
§ 9: Haftung des Kunden:Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die DW-NET und Dritte durch die missbräuchliche, grob fahrlässige oder rechtswidrige Verwendung der DW-NET Dienste und DW-NET Produkte oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
§ 10: Obliegenheiten des Kunden:Der Kunde hat für ihn über das Internet eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens einer Woche abzurufen und auf eigenen Rechnern zu speichern. DW-NET behält sich vor, für den Kunden eingegangene persönliche Nachrichten nach 1 Monat ohne Rückfrage zu löschen. Der Kunde verpflichtet sich, von DW-NET zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von DW-NET nutzen, haftet der Kunde gegenüber DW-NET auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, in regelmäßigen Abständen, mindestens täglich, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den WebServern von DW-NET abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von DW-NET oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von DW-NET erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede, auch nur kleinste eigenmächtige Veränderung an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beseitigen kann. Der Kunde trägt dieses Risiko allein.
§ 11: Zahlungsbedingungen:DW-NET stellt seine Leistungen monatlich in Rechnung. Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich im Voraus zu zahlen und werden mit Zustellung der Rechnung ohne Abzug fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet.
Der Rechnungsbetrag muss spätestens am vierzehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenem Konto gutgeschrieben sein.
Behauptet der Kunde, dass ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen. DW-NET hat in diesem Fall lediglich nachzuweisen, dass das Berechnungssystem fehlerfrei ist.
Sonstige Entgelte sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Bei einer Vertragssumme von über Euro 500 (und in diesem Ausmaße entsprechend der jeweiligen Landeswährung) behält sich DW-NET vor, Vorschuss- und Teilzahlungen des Kunden zu verlangen.
Die Zahlung ist erst erfolgt, wenn der in der Rechnung angegebene Betrag vollständig auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben ist.
§ 12: Eigentumsvorbehalt – Zahlungsverzug:Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gesamte gelieferte Ware Eigentum von DW-NET. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann DW-NET, unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware zur Sicherung ihrer Rechte zurücknehmen, wenn DW-NET dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von DW-NET. Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist unzulässig.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist DW-NET berechtigt, die Leistungen einzustellen, und die entsprechende Internet-Präsenz des Kunden, auch des Kunden des Wiederverkäufers, sofort zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist DW-NET außerdem berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Banca d' Italia, auf jeden Fall kann DW-NET unter diesen Umständen einen Jahreszinssatz von mindestens 11% anwenden und die entsprechende Internet-Präsenz des Kunden, auch des Kunden des Wiederverkäufers, sperren.
DW-NET kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde:
a)für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte, bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte in Verzug kommt, oder
b)in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug kommt.
Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzug bleibt DW-NET vorbehalten.
§ 13: Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerungen, RückvergütungGegen Ansprüche von DW-NET kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Krankheit, Unfall, Tod von DW-NET Mitarbeitern und aufgrund von Ereignissen, die DW-NET die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways der jeweiligen Betreiber, Störungen im Bereich der Monopoldienste der Telekommunikationsgesellschaften, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern eintreten, hat DW-NET auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen DW-NET, die Lieferungen und Leistungen um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
1) Dauert eine Behinderung im Netzbetrieb, die erheblich ist, länger als zwei Wochen an, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt unter anderem vor, wenn
a)der Kunde nicht mehr auf die DW-NET Infrastruktur zugreifen und zurückgreifen kann und dadurch die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann.
b)die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist, bzw. die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste unmöglich wird.
Weist eine von DW-NET gefertigte Software Fehler auf, die erheblich sind, und behebt DW-NET diese nicht innerhalb von 10 Wochen, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder den Kaufvertrag rückgängig zu machen, es sei denn, die Fehlerquote liegt in Programmteilen fremder Hersteller. In diesem Fall wird DW-NET den jeweiligen Hersteller zur Fehlerkorrektur auffordern. Weitere Ansprüche des Kunden ergeben sich hieraus nicht.
2) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von DW-NET liegenden Störungen erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallszeiten nur dann erstattet, wenn DW-NET oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallszeitraum über mehr als drei Werktage erstreckt.
§ 14: Lizenzvereinbarungen:Rechtsinhaber der vertragsgegenständlichen Computer-Programme ist die Firma DW-NET oder einer ihrer Geschäftspartner, der sie zum Weitervertrieb der Programme ermächtigt hat. Der Kunde erhält von DW-NET ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz); wenn der Kunde von DW-NET für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert wird, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das originale Programm und alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben, einschließlich von Teilen des Programms, die mit anderen Programmen verbunden werden. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der Geschäftspartner.
§ 15: Kundendienst:Im Falle von Störungen an technischen Einrichtungen von DW-NET oder Fehlern in DW-NET eigenen Softwareprodukten wird DW-NET bemüht sein, diese im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten kurzfristig zu beheben. Dauert die Störung über längere Zeit an, gelten § 13, Absatz 1 und 2 entsprechend. Eine weitere Haftung von DW-NET wegen Störungen oder Fehlern der vorbezeichneten Art scheidet aus, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Geschäftleitung oder leitender Angestellter von DW-NET vor.
§ 16: Nutzung der Programme:Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, dies nur im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung durchführt und diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine "Nutzung" des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerkserver installiert ist, gilt als nicht genutzt. Die von DW-NET erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (zum Beispiel Prozessorgröße) oder einer Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogrammes stehen, jedoch darf die Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen übersteigen. Einige Programme, die zur Nutzung zuhause oder auf Reisen vorgesehen sind, dürfen auf einem primären und einem weiteren Computer gespeichert sein, jedoch darf das Programm nicht auf beiden Computern gleichzeitig aktiv benutzt werden. Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von DW-NET nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten oder zu übertragen; das Programm in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (ReverseAssemble ReverseCompile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen an dem Programm zu erteilen.
§ 17: Nutzung durch Dritte:Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste oder Produkte von DW-NET durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch DW-NET gestattet. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich hieraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch. Der Kunde hat auch Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste von DW-NET durch Dritte entstanden sind.
§ 18: Nutzung von Tarifen:Der Leistungsumfang für Chat-, Email- und FTP-Datenverkehr (Traffic) ist begrenzt auf 10% der in den jeweiligen Tarifen ausgewiesenen freien Datenübertragungsmengen. Innerhalb eines bei DW-NET gebuchten Tarifes darf der Kunde nur Daten von sich selbst sowie von solchen Unternehmen einstellen, an denen der Kunde mehrheitlich beteiligt ist oder denen die Geschäftsführung des Kunden obliegt. Werden durch gehostete Ressourcen die Stabilität und Performance der DW-NET-Server gefährdet und/oder beeinträchtigt, ist DW-NET berechtigt, den mit dem Kunden bestehenden Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
§ 19: Gewährleistung:DW-NET gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Server von 98% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen ordentliche Wartungsarbeiten am Server durchgeführt werden und in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von DW-NET liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. Im Rahmen der Gewährleistung kann DW-NET Computer, Zusatzgeräte und Teile davon austauschen und technische Änderungen einbauen. Ausgetauschte Gegenstände gehen in das Eigentum von DW-NET über. Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programmstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen. Der Kunde hat eventuell auftretende Mängel stets aussagekräftig zu dokumentieren, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen und schriftlich zu melden. Er hat eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch durchzuführen. Der Kunde hat DW-NET bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht von DW-NET durchgeführte Änderungen, Ergänzungen, Ein- oder Ausbauten, Reparaturversuche oder sonstige Manipulationen entstehen. Der Ersatz von verbrauchtem Erstausstattungszubehör (Schreib- und Druckelemente, Farbträger etc.) ist nicht Bestandteil der Gewährleistung.
§ 20: Inhalte von Internet-Seiten:Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internet-Seiten nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen seiner Präsenz keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) oder zum Gegenstand haben oder sogenanntes 'hacking/phreaking/warezzing/cracking' fördern. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von Euro 5000,00 (in Worten Fünftausend (und in diesem Ausmaße entsprechend der jeweiligen Landeswährung). Außerdem berechtigt ein Verstoß des Kunden gegen die genannten Verpflichtungen, die Aufnahme von Internet-Seiten zu verweigern, die Seiten und darauf gerichtete Verweise sofort zu löschen und den Vertrag fristlos zu kündigen. Es ist DW-NET, aufgrund der knappen Preiskalkulation, nicht möglich, eine genauere Einzelfallprüfung für den Fall vorzunehmen, ob eventuelle Ansprüche Dritter, berechtigt oder unberechtigt, erhoben werden. Bei Verstoß der Internet-Seiten des Kunden gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter haftet der Kunde gegenüber DW-NET auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch des Vermögensschadens. Er stellt DW-NET im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf Inhalte von Internet-Seiten des Kunden zurückgehen, frei. DW-NET übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Internet-Seiten des Kunden in der Internet-Präsenz, es sei denn, DW-NET kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn haftet DW-NET nur bei Vorsatz. Mit der Übermittlung der Webseiten (an den Provider oder den DW-NET-Server) stellt der Kunde den Provider von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und versichert ausdrücklich, kein Material zu übermitteln, welches Dritte in Ihrer Ehre verletzt, andere Personen oder Personengruppen verunglimpft oder beleidigt.
§ 21: Geheimhaltung und Veröffentlichung von Daten:DW-NET weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf WebServern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
§ 22: Projekte und Softwarelieferungen:Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Das Nutzungsrecht an Projektergebnissen kann nur mit Zustimmung von DW-NET übertragen werden. Die Zustimmung kann ausdrücklich oder konkludent bereits in dem Vertrag erteilt werden, in dem die Durchführung des jeweiligen Projektes vereinbart wird.
Bei Softwarelieferungen ergeben sich Leistungsinhalt und Leistungsumfang aus der Leistungsbeschreibung von DW-NET und aus dem zum Vertrag gehörenden Feinkonzept.
Wird die Entwicklung von Software geschuldet, erhält der Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der von DW-NET ausgeführten Arbeiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Die Übergabe von Quelldateien erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Das Nutzungsrecht an einer von DW-NET entwickelten oder gelieferten Software umfasst die Nutzung und die Vervielfältigung für den internen Gebrauch des Kunden gemäß § 16. Der Kunde darf Software im übrigen weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen. Nicht als Dritte gelten Personen, die im Auftrag des Kunden dessen Nutzungsrecht für ihn ausüben oder 100%ige Tochterunternehmen sind.
Wurde ausdrücklich vereinbart, daß das Nutzungsrecht für eine Software auf Dritte übertragen werden kann, müssen alle Kopien den Originalurhebervermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen.
Der Kunde darf nur eine Kopie der von DW-NET entwickelten oder gelieferten Software ausführen und verwenden, es sei denn, die Software ist eindeutig für die gleichzeitige Verwendung auf einer größeren Anzahl von Hardwareeinheiten vorgesehen oder die Mehrplatznutzung wurde ausdrücklich vereinbart.
Falls im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsgegenstand (Softwareentwicklung oder Durchführung sonstiger Projekte) Ansprüche wegen der Verletzung eines Patentes oder eines sonstigen Ausschließlichkeitsrechtes geltend gemacht werden, ist der Kunde angehalten, DW-NET unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige Zustimmung von DW-NET keine wesentlichen Prozesshandlungen vornehmen und DW-NET auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche, insbesondere der Prozessführung einschließlich eines Vergleichsabschlusses, überlassen.
Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstandes oder von Teilen davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist, oder wenn nach Auffassung von DW-NET eine Klage wegen der Verletzung von Schutzrechten droht, so hat DW-NET das Wahlrecht zwischen folgenden Maßnahmen:
a)den Vertragsgegenstand so zu ändern, daß er keine Schutzrechte mehr verletzt
b)dem Auftraggeber das Recht zu verschaffen, den Vertragsgegenstand weiter zu nutzen
c)den Vertragsgegenstand durcheinen Vertragsgegenstand zu ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt und entweder den Anforderungen des Auftraggebers entspricht oder mit dem ersetzten Vertragsgegenstand gleichwertig ist
d)den Vertragsgegenstand zurückzunehmen und dem Auftraggeber das gezahlte Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrages für die Nutzung und den Wertverlust zu erstatten.
Die vorstehende Verpflichtung entfällt für solche Vertragsgegenstände, bei denen die Schutzrechtsverletzung auf einem vom Kunden stammenden Konzept oder darauf beruht, daß der Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder zusammen mit nicht von DW-NET gelieferten Vertragsgegenständen betrieben wurde.
§ 23: Ende des Nutzungsrechts:Soweit dem Kunden von DW-NET ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, gilt: Zum Ende des Nutzungsrechts gibt der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuelle Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an DW-NET zurück. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber DW-NET bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.
§ 24: Warenlieferungen:Die Preise für Waren verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich der üblichen Verpackung und ist gesondert abzugelten. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben wurde ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume von DW-NET verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von DW-NET unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über. DW-NET ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, der Kunde weist nach, daß die Teillieferung oder Teilleistung für ihn nicht von Interesse sind. Die Gewährungsfrist für die Lieferung von Waren, Geräten und Anlagen beträgt 6 Monate ab Auslieferungstag. Unberührt davon ist eine etwaige gesonderte Garantiehaftung des Warenherstellers. Soweit ein von DW-NET zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist DW-NET nach ihrer Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung (Wandlung) zu verlangen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schadenursache beruht auf grober Fahrlässigkeit der Geschäftsleitung oder leitender Angestellter von DW-NET, oder es ist eine Eigenschaftszusicherung erfolgt, die den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern soll.
§ 25: Schlussbestimmungen:Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund dieses Vertrages einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen Parteien sich ergebende alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bruneck, soweit der Kunde Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Für die von DW-NET auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht des Ursprungslandes des Firmensitzes von DW-NET unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen und unter Ausschluss des Ursprungslandes des Firmensitzes von DW-NET internationalen Privatrechts. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.